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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Rechts- und Beratungskosten

SKR03: 4950 – SKR04: 6825

Beschreibung

Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten werden auf das Aufwandskonto „Rechts- und Beratungskosten (SKR03: 4950 – SKR04: 6825)“ gebucht.

Fallen die Rechts- und Beratungskosten für die Beratung bezüglich der Veräußerung einer im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung an, sind sie auf das Konto „Veräußerungskosten § 3 Nr. 40 EStG/ § 8b Abs. 2 KStG (SKR03: 4976 – SKR04: 6857)“ zu buchen

Die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.

Beratungs-, Vertretungs- und Prozesskosten für die Verfolgung betrieblicher Ansprüche können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Rechts- und Beratungskosten, die anlässlich der Abwehr von gegen den Betrieb erhobenen Ansprüchen erforderlich sind.

Zu den als Betriebsausgaben abziehbaren Aufwendungen gehören beispielsweise

  • Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs entstehen,
  • Gerichts- und Anwaltskosten eines Zivilprozesses wegen eines Gewinnanteils,
  • Kosten eines Passivprozesses, wenn nach einem Unfall mit dem Betriebs-Pkw der Gegner Schadenersatz verlangt,
  • Kosten eines Prozesses vor dem Finanzgericht anlässlich eines Streits um die Gewinnermittlung. Dies gilt auch, wenn die Einkommensteuer betroffen ist. Aber auch die Kosten eines Finanzprozesses wegen der Kfz-Steuer des Betriebs-Pkw sind Betriebsausgaben.
Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Rechts- und Beratungskosten 4950 6825
Veräußerungskosten § 3 Nr. 40 EStG/ § 8b Abs. 2 KStG 4976 6857
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Mustermann hat das Unternehmen eines Mitkonkurrenten erworben. An seinen Rechtsanwalt muss er für die Beratung im Vorfeld des Kaufs und den Entwurf eines Unternehmenskaufvertrags eine Gebühr bezahlen.

Die steuerlichen Auswirkungen des Geschäfts ließ er sich von seinem Steuerberater ermitteln. Dieser stellte ihm hierfür eine Rechnung. Mustermann überweist die Beträge von seinem betrieblichen Bankkonto.

Kontierungsvorschlag

Buchung der Anwaltskosten:

Soll Haben
4950 Rechts- und Beratungskosten an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %

Buchung der Steuerberaterkosten:

Soll Haben
4950 Rechts- und Beratungskosten an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %

Buchung der Anwaltskosten:

Soll Haben
6825 Rechts- und Beratungskosten an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %

Buchung der Steuerberaterkosten:

Soll Haben
6825 Rechts- und Beratungskosten an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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Dieser Artikel wurde mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.