Die Anschaffungskosten einer Verpackungsmaschine werden auf das Konto „Maschinen (SKR03: 0210 – SKR04: 0440)“ gebucht. Zu den Anschaffungskosten rechnen alle Aufwendungen zum Erwerb und zur Versetzung der Maschine in einen betriebsbereiten Zustand. Hierzu zählen auch die Anschaffungsnebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten.
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.