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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen

SKR03: 2281 – SKR04: 7641

Beschreibung

Nach § 4 Abs. 5b EStG stellt die Gewerbesteuer steuerrechtlich keine Betriebsausgabe dar. Gewerbesteuerzahlungen werden gewinnmindernd auf das Konto „Gewerbesteuer (SKR03: 4320 – SKR04: 7610)“ gebucht und sind außerbilanziell dem Gewinn wieder hinzuzurechnen.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Gewerbesteuer 4320 7610
Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG 0956 3035
Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG 2281 7641
Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen 1540 1435
Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG 2283 7643
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Mustermann, der seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, erhält den Gewerbesteuerbescheid. Der Bescheid weist ein Guthaben auf. Der Betrag wird Mustermann auf sein Konto erstattet.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
1200 Bank an 2281 Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG
Soll   Haben
1800 Bank an 7641 Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG
Buchungsbeispiel & Kontierung

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Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.