Die Anschaffungskosten einer Verkaufsbude werden auf das Konto „Betriebsvorrichtungen (SKR03: 0280 – SKR04: 0470)“ gebucht, da der Gewerbebetrieb unmittelbar mit ihr betrieben wird. Es handelt sich nicht um ein Gebäude, da ihr die nötige Ortsfestigkeit fehlt.
Die Buchung der Vorsteuer erfolgt auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“.