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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Entnahme von sonstigen Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG einer gekauften Telefonanlage

SKR03: 8922 – SKR04: 4646

Beschreibung

Nach § 3 Abs. 9a UStG werden einer sonstigen Leistung gleichgestellt:

  • die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen
  • die unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen

Hauptanwendungsfall dieser Vorschrift sind die private KfZ-Nutzung und die private Telefonnutzung.

Die Buchung der Entnahme von Gegenständen erfolgt auf die Konten „Unentgeltliche Wertabgaben (SKR03: 1880 – SKR04: 2130)“ und „Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (SKR03: 8922 – SKR04: 4646)“.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt 8906 4637
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung) 8918 4638
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt 8920 4640-4644
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) 8921 4645
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung) 8922 4646
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) 8924 4639
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 7 % USt 8930-8931 4630-4636
Konten

Buchungsbeispiel

Der zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer Mustermann kauft eine Telefonanlage inkl. Umsatzsteuer.
Die Telefonanlage wird zu 90% betrieblich und zu 10% privat genutzt.

Die Nutzungsdauer der Telefonanlage gemäß AfA-Tabelle beträgt 4 Jahre.
Die Telefonanlage wird zu 100% dem Betriebsvermögen zugeordnet. Die Vorsteuer wird in voller Höhe geltend gemacht.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
1880 Unentgeltliche Wertabgaben an 8922 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% USt (Telefon-Nutzung)
Soll   Haben
2130 Unentgeltliche Wertabgaben an 4646 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% USt (Telefon-Nutzung)
Buchungsbeispiel & Kontierung

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