Bei Lizenzen handelt es sich um Nutzungs- und Verwertungsrechte, die der Inhaber eines Rechts einem anderen gewährt.
Rechte, deren Nutzung durch Lizenzen auf andere übertragen werden können, sind beispielsweise Patent-, Urheber- oder Geschmacksmusterrechte sowie andere gewerbliche Schutzrechte, ungeschützte Erfindungen und Rezepte, Warenzeichen oder Firmenbezeichnungen.
Werden Lizenzen gegen ein einmalig gezahltes Entgelt erworben, ist es als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren und über die Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben.
Wird für die Lizenz dagegen ein laufendes Nutzungsentgelt gezahlt (z.B. Stückzinsen), so handelt es sich bei den Zahlungen um laufende Betriebsausgaben.
Werden Lizenzen selbst entwickelt, können sie in der Handelsbilanz als selbst erstelltes immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert werden. In der Steuerbilanz bleibt es beim Aktivierungsverbot.