Zu den DATEV-Kosten zählen beispielsweise Aufwendungen für Lizenzen für DATEV-Programme, für Kosten für das Rechenzentrum, für Serviceleistungen der DATEV, für den Druck von Auswertungen und für Schulungen.
Handelt es sich um betrieblich veranlasste DATEV-Kosten, sind die Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar.