Soweit ein Fabrikgebäude auf einem vorhandenen Grundstück gebaut wird, werden die Herstellungskosten auf das Konto „Fabrikbauten (SKR03: 0100 – SKR04: 0250)“ gebucht. Wird ein mit einem Fabrikbau bebautes Grundstück erworben, muss der Kaufpreis in die auf den Grund und Boden bzw. die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten aufgeteilt werden. Der Kaufpreis für den Grund und Boden wird Sie auf das Konto „Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke (SKR03: 0085 – SKR04: 0235)“ gebucht.