Herr Mustermann hat auf dem Grundstück, das sich im Alleineigentum seiner Ehefrau befindet, ein Gebäude errichtet, das er für seine betrieblichen Zwecke verwendet. Herr Mustermann errichtet das Gebäude mit dem Einverständnis seiner Ehefrau.
Die Herstellungskosten werden auf das Konto „Bauten auf fremden Grundstücken (SKR03: 0160 – SKR04: 0330)“ gebucht.
Es gelten die Abschreibungsgrundsätze für Gebäude. Da es sich um ein betrieblich genutztes Gebäude handelt, das Herr Mustermann in seinem Betriebsvermögen ausweist, kann er das Gebäude gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG linear mit 3 % abschreiben.