Die Aufwendungen für den Kauf eines Wachhundes werden auf das Konto „Betriebsausstattung (SKR03: 0400 – SKR04: 0630)“ gebucht. Die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.
Die auf den Wachhund entfallende Hundesteuer wird auf das Konto „Sonstige Betriebssteuern (SKR03: 4340 – SKR04: 7650)“ gebucht.
Bei der Geltendmachung von Hundesteuer für einen Wachhund muss beachtet werden, dass der Hund nur ganz unwesentlich auch privat genutzt werden darf. Ansonsten werden die betreffenden Aufwendungen insgesamt den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung zugerechnet.