Geleistete Anzahlungen auf den Erwerb von Anlagevermögen werden bei Zahlung auf ein Anzahlungskonto im Bereich des Anlagevermögens gebucht, z.B. auf das Konto „Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen (SKR03: 0299 – SKR04: 0780)“.
Wird eine Anzahlung auf den Erwerb von Vorräten geleistet, erfolgt bei Zahlung die Buchung auf das Konto „Geleistete Anzahlungen auf Vorräte (SKR03: 1510 – SKR04: 1180)„.
Wird in der Anzahlungsrechnung Umsatzsteuer ausgewiesen und ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Die Buchung der Vorsteuer erfolgt auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1570 – SKR04: 1400)„.
Bei Eingang der Endabrechnung muss das Anzahlungskonto wieder aufgelöst werden.