Die zu den Bewirtschaftungskosten zählenden Aufwendungen für den Schornsteinfeger werden bei betrieblichen Gebäuden auf das Konto „Grundstücksaufwendungen betrieblich (SKR03: 4290 – SKR04: 6350)“ bzw. „sonstige Grundstücksaufwendungen (neutral) (SKR03: 2350 – SKR04: 6352)“ gebucht.
Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.