Bei der Anschaffung einer Maschine werden die Anschaffungskosten auf das Konto „Maschinen (SKR03: 0210 – SKR04: 0440)“ gebucht. Zu den Anschaffungskosten zählen alle Aufwendungen zum Erwerb und zur Versetzung der Maschine in einen betriebsbereiten Zustand. Hierzu gehören auch sämtliche Anschaffungsnebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten.
Die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.