Teppiche sind mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
Die Nutzungsdauer für Teppiche ist nach amtlicher AfA-Tabelle unterschiedlich:
6.19.4.1 Teppiche, normale
8 Jahre
6.19.4.2 Teppiche, hochwertige (über 500 EUR/qm)
15 Jahre
Bei Anschaffung bis zum 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 steht die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG oder die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG zur Verfügung. Bei Anschaffung im Jahr 2008 und ab 01.01.2011 ist nur die lineare Abschreibung möglich.
Wurde der Teppich im Lauf eines Jahres angeschafft, können die Abschreibungen nur zeitanteilig beansprucht werden. Das ist 1/12 der Jahresabschreibung pro angefangenem Monat.
Die Abschreibungen eines Teppichs werden auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“ gebucht.
Waren die Anschaffungskosten des Teppichs unangemessen hoch, so dürfen in der Steuerbilanz nur der angemessene Teil der jährlichen Abschreibungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“. Beim unangemessenen Teil der jährlichen Abschreibungen handelt es sich um nicht abziehbare Repräsentationskosten. Diese werden auf das Konto „Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben aus Werbe- und Repräsentationskosten (SKR03: 4655 – SKR04: 6645)“ gebucht. In der Handelsbilanz werden die Abschreibungen in voller Höhe auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03:4830 – SKR04: 6220)“ gebucht.
Abschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut:
Nach § 6 Abs. 2 EStG können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 800 EUR (bis 31.12.2017: bis zu 410 EUR) netto sofort abgeschrieben werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sofortabschreibung GWG (SKR03: 4855 - SKR04: 6260)".
Architekt Mustermann erwirbt für sein Büro vom Teppichhaus Muster einen neuen Teppich. Ein Teppich war vorher in dem Büro nicht vorhanden. Der Teppich wurde auf das Konto „Büroeinrichtung (SKR03: 0420 – SKR04: 0650)“ gebucht.
Die Nutzungsdauer von Teppichen beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter acht Jahre.
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