Verstirbt ein Mitarbeiter, so werden die Kosten für einen Kranz auf das Konto „Sonstige betrieblichen Aufwendungen (SKR03: 4900 – SKR04: 6300)“ gebucht.
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer 7% (SKR03: 1571 – SKR04: 1401)“ gebucht.