Wallboxen oder E-Ladesäulen zur Ladung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen.
Eine E-Ladestation wird, wenn Sie im eigenen oder gemieteten fremden Gebäuden eingebaut wird als Betriebsvorrichtung behandelt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden auf das Konto „Betriebsvorrichtungen (SKR03: 0280 – SKR04: 0470)“ gebucht.
Die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.