Der festgesetzte Verspätungszuschlag für Betriebssteuern wird auf das Konto „Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder (SKR03: 4396 – SKR04: 6436)“ gebucht.
Typische Beispiele für betriebliche Steuern:
- Umsatzsteuer
- KfZ-Steuer für betriebliche Fahrzeuge
Die Gewerbesteuer ist steuerrechtlich nur noch für Erhebungszeiträume, die bis zum 31.12.2007 enden, als Betriebsausgabe abziehbar. Daher sind auch nur Verspätungszuschläge auf die Gewerbesteuer, die auf Erhebungszeiträume bis zum 31.12.2007 entfallen, steuerlich abziehbar.