Herr Mustermann betreibt eine Spielhalle, in der unter anderem 15 Geldspielautomaten stehen. Herr Mustermann entnimmt den Kasseninhalt. Das ist auch der Kasseninhalt, der mittels eines Zählwerks ausgewiesen worden ist. Der Teil der Einnahmen, der wieder an den Spieler ausgeschüttet worden ist, ist darin nicht enthalten.
Seit 06.05.2006 sind alle Umsätze aus Glücksspielen umsatzsteuerpflichtig.