Zahlungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer leistet, damit dieser die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb kostenlos oder verbilligt zurücklegen kann, sind steuerfrei und werden auf das Konto „Freiwillige Sozialleistungen (SKR03: 4946 – SKR04: 6822)“ gebucht.