Wird der defekte Öltank einer Heizungsanlage ersetzt, sind die betreffenden Aufwendungen als Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Da die Heizungsanlage zu den unselbstständigen Gebäudebestandteilen zählt, werden die betreffenden Aufwendungen auf das Konto „Reparaturen und Instandhaltung von Bauten (SKR03: 4801 – SKR04: 6450)“ gebucht.
Wird ein defekter Öltank einer Maschine/maschinellen Anlage durch einen neuen ersetzt, stellen die Aufwendungen ebenfalls sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Diese werden auf das Konto „Reparaturen und Instandsetzung von technischen Anlagen und Maschinen (SKR03: 4800 – SKR04: 6460)“ gebucht.
Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer“ gebucht.