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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Bewirtungskosten

SKR03: 4650 – SKR04: 6640

Beschreibung

Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen aus betrieblichem oder geschäftlichem Anlass beköstigt werden. Die Aufwendungen für den Verzehr von Speisen, Getränken und Genussmitteln nennt man „Bewirtungskosten“. Trinkgelder und Garderobengebühren gehören ebenfalls zu den Bewirtungskosten. Die Bewirtungskosten unterliegen einer besonderen Aufzeichnungspflicht.

Bei der Gewährung von Aufmerksamkeiten handelt es sich nicht um Bewirtung.

Unangemessene Bewirtungskosten dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Eine absolute Betragsgrenze gibt es allerdings nicht. Entscheidend ist vielmehr, was von der überwiegenden Mehrheit als unangemessen angesehen wird.

Finanzverwaltung und Finanzgerichte unterscheiden zwischen geschäftlicher und betrieblicher Bewirtung. Die Unterscheidung ist von Bedeutung, weil

  • betriebliche Bewirtungskosten uneingeschränkt in vollem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden können und
  • geschäftliche Bewirtungskosten seit dem 01.01.2004 nur in Höhe von 70 % der angemessenen Bewirtungskosten geltend gemacht werden dürfen.

Der abzugsfähige Teil der Bewirtungskosten wird auf das Konto „Bewirtungskosten (SKR03: 4650 – SKR04: 6640)“ gebucht. Sind die Bewirtungskosten ganz oder teilweise nicht abzugsfähig, erfolgt die Buchung auf das Konto „Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten (SKR03: 4654 – SKR04: 6644)“. Die in der Rechnung enthaltene abziehbare Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht. Soweit keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, wie z.B. bei Trinkgeldern und Garderobengebühren, darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Bewirtungskosten 4650 6640
Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 4654 6644
Konten

Buchungsbeispiel

Ein Unternehmer besucht mit einem Geschäftsfreund die Nürnberger Messe Hoga. Zum Mittagessen wird auf dem Messegelände ein Speiselokal besucht. Der Gesamtbetrag der Rechnung wird gebucht.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4650 Bewirtungskosten an 1000 Kasse
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %


Umbuchung nicht abziehbarer Teil (30%) der Bewirtungskosten

Soll Haben
4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten an 4650 Bewirtungskosten
Soll Haben
6640 Bewirtungskosten an 1600 Kasse
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %


Umbuchung nicht abziehbarer Teil (30%) der Bewirtungskosten

Soll Haben
6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten an 6640 Bewirtungskosten
Buchungsbeispiel & Kontierung

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