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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Geschenk, bei dem die Freigrenze überschritten ist – nicht abzugsfähig

SKR03: 4635 – SKR04: 6620

Beschreibung

Betrieblich veranlasste Geschenke über 35 EUR dürfen den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Die Aufwendungen werden daher auf das Konto „Geschenke nicht abzugsfähig mit § 37b EStG (SKR03: 4636 – SKR04: 6621)“ oder „Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG (SKR03: 4635 – SKR04: 6620)“ gebucht.

Siehe auch unsere Geschenke-Checkliste.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG 4635 6620
Geschenke nicht abzugsfähig mit § 37b EStG 4636 6622
Konten

Buchungsbeispiel

Ein Unternehmer schenkt einem Lieferanten einen Präsentkorb im Wert von 60 Euro netto. Es handelt sich um ein betrieblich veranlasstes Geschenk. Der Unternehmer entscheidet sich gegen die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4635 Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG an 1000 Kasse
Soll   Haben
6620 Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG an 1600 Kasse
Buchungsbeispiel & Kontierung

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