Die Kosten für den betrieblichen Telefonanschluss werden als Betriebsausgaben abgezogen. Der gesamte Rechnungsbetrag wird auf das Konto „Telefon (SKR03: 4920 – SKR04: 6805)“ gebucht, die darin enthaltene Umsatzsteuer auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“.
Die Kosten der privaten Nutzung dürfen den Gewinn nicht mindern. Die Aufwendungen, die auf die private Nutzung entfallen, werden deshalb auf das Konto „Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung) (SKR03: 8922 – SKR04: 4646)“ gebucht.