Fremdleistungen und Fremdarbeiten sind Leistungen, die dem eigenen Betrieb dienen, die ein Unternehmer allerdings von einem anderen Unternehmer ausführen lässt.
Fallen die Aufwendungen im Produktions-/Fertigungsbereich an, werden sie auf das Konto „Fremdleistungen/Fremdarbeiten (SKR03: 3106 – SKR04: 5906)“ gebucht.
Fallen Fremdleistungen im Rahmen der Anschaffung oder Herstellung eines zu aktivierenden Wirtschaftsgutes an, so sind sie als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren.
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.