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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Zahlung der Kosten einer Abmahnung von Abmahnvereinen

SKR03: 4600 – SKR04: 6600

Beschreibung

Die von einem Abmahnverein in Rechnung gestellten Kosten werden auf das Konto Werbekosten (SKR03: 4600 – SKR04: 6600)gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Werbekosten 4600 6600
Konten

Buchungsbeispiel

Ein Mitbewerber lässt Unternehmer Mustermann von einem Abmahnverein abmahnen. Dieser erlegt Mustermann Kosten auf, die Mustermann überweist.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4600 Werbekosten an 1200 Bank
Soll Haben
6600 Werbekosten an 1800 Bank
Buchungsbeispiel & Kontierung

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