Vermessungskosten, die anfallen, bevor ein Gebäude errichtet werden kann, werden auf das jeweilige Anlagekonto, z.B. auf das Konto „Geschäftsbauten (SKR03: 0090 – SKR04: 0240)“ gebucht. Sie gehören keinesfalls zu den sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben, sondern zu den Herstellungskosten des betreffenden Gebäudes.
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.