Skip to main content
Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Sprachkurs im Ausland

SKR03: 3123 – SKR04: 5923

Beschreibung

Die Kursgebühren können auch dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Sprachkurs im Ausland stattfindet. Findet der Sprachkurs in einem EU-Mitgliedsstaat statt, werden die Aufwendungen werden auf das Konto „Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer (SKR03: 3123 – SKR04: 5923)“ bzw. „Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer (SKR03: 3143 – SKR04: 5943)“ gebucht. Findet der Sprachkurs in einem Drittstaat statt, werden die Aufwendungen werden auf das Konto „Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer (SKR03: 3125 – SKR04: 5925)“ bzw. „Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer (SKR03: 3145 – SKR04: 5945)“ gebucht.

Der Sprachkurs ist in Deutschland steuerbar und grundsätzlich auch steuerpflichtig. Die Steuerschuld geht auf den im deutschen Inland ansässigen Leistungsempfänger über, da der Leistungserbringer diese konkrete Leistung von seinem im Ausland belegenen Unternehmen aus oder von einer im Ausland belegenen Betriebsstätte aus erbringt (§ 13b Abs. 1 UStG i.V.m. § 13b Abs. 5 S. 1 UStG). Bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 3123 5923
Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 3143 5943
Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 3125 5925
Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 3145 5945
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Mustermann, der zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, nimmt an einem zweiwöchigen Intensivsprachkurs in Frankreich teil, der auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Er zahlt die Kursgebühr.
Der Sprachkurs ist in Deutschland steuerbar und grundsätzlich auch steuerpflichtig. Gleichzeitig ist ein Vorsteuerabzug möglich.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
3123 Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer an 1200 Bank
Soll   Haben
5923 Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer an 1800 Bank
Buchungsbeispiel & Kontierung

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Dieser Artikel wurde mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.