Skip to main content
Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Regelmäßig wiederkehrende Betriebseinnahmen

SKR03: 1450 – SKR04: 1220

Beschreibung

Betriebseinnahmen, die auf Grund eines Dauerschuldverhältnisses für bestimmte Zeitabschnitte in bestimmten Zeitabständen vereinnahmt werden, gelten in der Einnahmenüberschussrechnung gem. § 11 EStG als regelmäßig wiederkehrende Einnahmen. Diese gehören wirtschaftlich zu dem Zeitraum, für den die Zahlung geleistet wurde. Dies muss nicht unbedingt das Jahr der Fälligkeit sein (BFH, Urteile v. 06.07.1995, BStBl 96 II S. 266 und BFH/NV 96 S. 209). Voraussetzung ist, dass die Zahlungen in einem Zeitraum von 10 Tagen vor oder nach dem 31.12. geleistet werden, also zwischen dem 22.12. und dem 10.01. (BFH, Beschluss v. 06.11.2002, BFH/NV 2003 S. 169).

Entscheidend für die Qualifizierung als regelmäßig wiederkehrende Leistungen ist die Gleichartigkeit der Zahlungen. Nicht entscheidend ist dagegen die Höhe. Zu den regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen gehören z.B. Mietzahlungen, Honorarzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung (BFH, Urteile v. 06.07.1995, BStBl 96 II S. 266 und BFH/NV 96 S. 209) sowie Zinszahlungen (BFH, Urteil v. 03.06.1975, BStBl 75 II S. 696). Keine regelmäßig wiederkehrenden Leistungen sind dagegen z.B. Warenverkäufe, da die Einnahmen wegen des zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses jedes Mal neu entstehen.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Forderungen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG für § 4/3 EStG 1450 1220
Konten

Buchungsbeispiel

Mustermann erhält die Miete für Januar bereits im Dezember. Da die Januarmiete wirtschaftlich ins Folgejahr gehört, darf sie erst im Folgejahr als Betriebseinnahme erfasst werden.

Kontierungsvorschlag

  • Altes Buchungsjahr:

    Soll   Haben
    1200 Bank an 1450 Forderungen nach § 11 Abs. 1 S. 2 EStG für § 4/3 EStG

    Neues Buchungsjahr:

    Soll   Haben
    1450 Forderungen nach § 11 Abs. 1 S. 2 EStG für § 4/3 EStG an 8200 Erlöse
  • Altes Buchungsjahr:

    Soll   Haben
    1800 Bank an 1220 Forderungen nach § 11 Abs. 1 S. 2 EStG für § 4/3 EStG

    Neues Buchungsjahr:

    Soll   Haben
    1220 Forderungen nach § 11 Abs. 1 S. 2 EStG für § 4/3 EStG an 4200 Erlöse
Buchungsbeispiel & Kontierung

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Dieser Artikel wurde mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.