Die Fahrzeugmiete für die kurzzeitige Anmietung eines Mietwagens wird auf das Konto „Fremdfahrzeuge (SKR03: 4595 – SKR04: 6595)“ gebucht. Ist in der Mietwagenrechnung Umsatzsteuer enthalten, wird diese auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.
Voraussetzung für den Abzug der Mietwagenkosten als Betriebsausgaben ist, dass die Anmietung des Fahrzeugs betrieblich veranlasst ist.
Laut BMF-Schreiben vom 02.07.2012 (Gz 3 – G-1422 / 42, Rz. 29b) unterbleibt bei kurzfristigen Pkw-Mietverträgen aus Vereinfachungsgründen eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Mietaufwendungen.