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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Innergemeinschaftliche Dienstleistungen

SKR03: 3123 – SKR04: 5923

Beschreibung

Wird die Dienstleistung eines Unternehmers aus einem anderen EU-Staat in Anspruch genommen, ist der Leistungsempfänger nach § 13b UStG Schuldner der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass der ausländische Unternehmer seine Dienstleistung netto ohne Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer berechnen und in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung ausweisen. Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er diese Umsatzsteuer, die er nach § 13b UStG schuldet, gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Erhält der Leistungsempfänger die Rechnung eines Unternehmers aus einem anderen EU-Staat muss er die Umsatzsteuer berechnen und auf das Konto „Umsatzsteuer nach § 13 b UStG 19 % (SKR03: 1787 – SKR04: 3838)“ buchen. Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, verwendet er als Gegenkonto das Konto „Abziehbare Vorsteuer nach § 13 b UStG 19 % (SKR03: 1577 – SKR04: 1407)“.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Aufwandskonten:

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmers 7% Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer 3113 5913
Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 5123 5923
Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 7% USt 3133 5933
Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmers, ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer 3143 5943
Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird 3150 5950
Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird 19% Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 3151 5951
Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird 16 % Vorsteuer und 16 % Umsatzsteuer 3152 5952
Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird ohne Vorsteuer aber mit Umsatzsteuer 3153 5953
Erhaltene Skonti für Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird ohne Vorsteuer, mit 19% Umsatzsteuer 3154 5954
Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird ohne Vorsteuer, mit 16 % Umsatzsteuer 3155 5955


Erlöskonten:

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Erlöse aus im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet 8336 4336
Gewährte Skonti aus im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet 8742 4742
Konten

Buchungsbeispiel

Der im EG-Mitgliedstaat ansässige Unternehmer A erbringt eine sonstige Leistung für den deutschen Unternehmer B (= Leistungsempfänger). A stellt eine Rechnung.

Der Ort der sonstigen Leistung ist nach § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland. Steuerschuldner ist B (§13b Abs. 1 UStG). A weist in seiner Rechnung seine und die USt-Identifikationsnummer des B aus und weist auf den Übergang der Steuerschuld hin. Ein Steuerausweis erfolgt nicht. A muss den Vorgang in seine Zusammenfassende Meldung aufnehmen.

Der Leistungsempfänger ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Kontierungsvorschlag

  • Soll   Haben
    3123 Sonstige Leistung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer an 70000-99999 Kreditoren
  • Soll   Haben
    5923 Sonstige Leistung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer an 70000-99999 Kreditoren
Buchungsbeispiel & Kontierung

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