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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Herstellungskosten einer Heizungsanlage

SKR03: 0090 – SKR04: 0240

Beschreibung

Die Heizungsanlage stellt einen unselbstständigen Gebäudeteil dar, sodass die Kosten in die Herstellungskosten einfließen. Dies bedeutet, dass die Kosten für eine Heizungsanlage bei einem Neubau den Herstellungskosten des Gebäudes zuzurechnen sind. Deshalb müssen die dafür aufgewandten Kosten auf das jeweilige Gebäudekonto gebucht werden. Soweit es sich um einen Geschäftsbau handelt, erfolgt die Buchung auf das Konto „Geschäftsbauten (SKR03: 0090 – SKR04: 0240)“.

Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Geschäftsbauten 0090 0240
Konten

Buchungsbeispiel

Die Bauunternehmung Mustermann GmbH lässt bei Errichtung ihres neuen Verwaltungsgebäude eine moderne Gasheizung einbauen. Die Kosten werden inkl. 19 % Umsatzsteuer gebucht.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
0090 Geschäftsbauten an 1625 Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen b.1 Jahr
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
0240 Geschäftsbauten an 3335 Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen b.1 Jahr
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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