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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Erlöse aus Arbeitsvermittlung

SKR03: 8400 – SKR04: 4400

Beschreibung

Private Arbeitsvermittler bewirken eine Vermittlungsleistung. Da es sich um eine sonstige Leistung handelt, die mit 19 % der Umsatzsteuer unterliegt, wird der Erlös beim Arbeitsvermittler auf das Konto „Erlöse 19 % USt (SKR03: 8400 – SKR04: 4400)“ gebucht.

Auch bei Abrechnung über Vermittlungsgutschein wird die Vermittlungsleistung gegenüber dem Arbeitslosen erbracht. Unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 15b UStG unterliegt die Leistung ab 01.01.2015 nicht mehr der Umsatzsteuer. Der Erlös wird dann auf dem Konto „Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG (SKR03: 8100 – SKR04: 4100)“ erfasst.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Erlöse 19 % USt 8400 4400
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG 8100 4100
Konten

Buchungsbeispiel

Mustermann betreibt eine private Arbeitsvermittlung. Er vermittelt dem Arbeitnehmer Testmann, der sich beruflich verändern möchte, eine neue Arbeitsstelle. Hierfür erhält Mustermann ein Entgelt inkl. Umsatzsteuer.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
1200 Bank an 8400 Erlöse 19 % USt
Soll   Haben
1800 Bank an 4400 Erlöse 19 % USt
Buchungsbeispiel & Kontierung

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