Containermiete
Container (z.B. Bau-, Ausstellungs- oder Bürocontainer), die für betrieblichen Zwecke vorübergehend angemietet werden, gehören nicht zum Anlagevermögen. Die Mietzahlungen, die für den Container gezahlt werden, werden auf das Konto “Mieten für Einrichtungen” (SKR03 #4960 | SKR04 #6835) gebucht. Die in der Miete enthaltene Umsatzsteuer wird, wenn die Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt, auf das Konto “Abziehbare Vorsteuer” (SKR03 #1576 | SKR04 #1406) gebucht.