Beiträge zu Haftpflichtversicherungen sind Betriebsausgaben, wenn und soweit so gut wie ausschließlich betriebliche bzw. berufliche Haftungsrisiken abgedeckt werden.
Beispiele:
- Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte und Notare
- Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater, der Wirtschaftsprüfer,
- Produkthaftpflichtversicherung des Unternehmens.
Die anfallenden Beiträge werden auf das Konto
“Versicherungen” (SKR03 #4360 | SKR04 #6400) gebucht.