Alle Kasseneingänge werden auf dem Konto „Kasse (SKR03: 1000 – SKR04: 1600)“ im Soll gebucht, alle Kassenausgänge dagegen im Haben.
Wird aus der Kasse Geld auf das betriebliche Bankkonto eingezahlt oder Geld vom betrieblichen Bankkonto in die Kasse eingelegt, wird als Gegenkonto zum Konto „Kasse (SKR03: 1000 – SKR04: 1600)“ das Konto „Geldtransit (SKR03: 1360 – SKR04: 1460)“ verwendet. Das Konto muss sich auf Grund der sich entsprechenden Ein- und Auszahlungen immer ausgleichen.
Einen Überblick über die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung gibt die OFD Karlsruhe in ihrer Verfügung vom 26.07.2018, Gz S-0315 – St 42.