Wird die Bahncard für den Unternehmer selbst angeschafft, weil er längere Geschäftsreisen in der Regel mit der Bahn zurücklegt, handelt es sich um Betriebsausgaben. Durch den Kauf der Bahncard muss tatsächlich eine Ersparnis eintreten. Das Finanzamt wird anderenfalls davon ausgehen, dass die Bahncard erworben wurde, damit der Unternehmer weniger für seine Privatfahrten zahlen müssen.
Die Aufwendungen für die Bahncard werden auf das Konto „Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten (SKR03: 4673 – SKR04: 6673)“ gebucht.