Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines Messestandes werden auf das Konto „Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung (SKR03: 0490 – SKR04: 0690)“ gebucht.
Die in den einzelnen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.
Unternehmer Mustermann hat einen Messestand erworben, der dazu dienen soll, bei Messen und anderen Ausstellungen seine Produkte zu präsentieren. Für diesen Messestand hat er einen Betrag inkl. Umsatzsteuer gezahlt.
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