Ausnahmsweise werden Hochregale als Bestandteil des Gebäudes behandelt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Außenregale besonders kräftig und für die Aufnahme besonders schweren Lagerguts bestimmt sind sowie darüber hinaus als Stützen für ein Tonnendach dienen, welches auf den äußeren Ständern dieser Regalreihen aufliegt, an denen auch die wärmeisolierten Fassadenplatten aufgehängt sind. In diesem Fall erfolgt die Buchung der Anschaffungskosten auf das jeweilige Gebäudekonto, beispielsweise auf das Konto „Geschäftsbauten (SKR03 0090 – SKR04: 0240)“.
Die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.