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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abschreibung auf Gebäude auf fremden Grund und Boden

SKR03: 4831 – SKR04: 6221

Beschreibung

Wird mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers ein betriebliches Gebäude errichtet, wird das Gebäude zivilrechtliches Eigentum des Grundstückseigentümers, auch wenn dieser die Herstellungskosten nicht getragen hat. Es handelt sich um ein Gebäude auf fremden Grund und Boden, das nach Gebäudegrundsätzen abzuschreiben ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit dem Eigentümer ein entgeltliches oder unentgeltliches Nutzungsrecht vereinbart worden ist.

Die Abschreibungen für das betrieblich genutzte Gebäude bzw. den betrieblich genutzten Gebäudeteil werden auf das Konto Abschreibungen auf Gebäude (SKR03: 4831 – SKR04: 6221)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Abschreibungen auf Gebäude 4831 6221
Konten

Buchungsbeispiel

Herr Mustermann hat auf dem Grundstück, das sich im Alleineigentum seiner Ehefrau befindet, ein Gebäude errichtet, das er für seine betrieblichen Zwecke verwendet. Herr Mustermann errichtet das Gebäude mit dem Einverständnis seiner Ehefrau.

Die Herstellungskosten werden auf das Konto „Bauten auf fremden Grundstücken (SKR03: 0160 – SKR04: 0330)“ gebucht.

Es gelten die Abschreibungsgrundsätze für Gebäude. Da es sich um ein betrieblich genutztes Gebäude handelt, das Herr Mustermann in seinem Betriebsvermögen ausweist, kann er das Gebäude gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG linear mit 3 % abschreiben.

Kontierungsvorschlag

Buchungsbeispiel & Kontierung

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