Auf diesem Konto werden die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben der Kommanditisten gebucht.
Zu den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben zählen u.a. die Beiträge zu Kranken-, Renten-, Unfall oder Lebensversicherungen.
Das Konto wird im Jahresabschluss unter dem Fremdkapital ausgewiesen.
Für die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben von Einzelunternehmern und Vollhaftern steht das Konto „Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig (VH) (SKR03: 1820 – SKR04: 2200)“ zur Verfügung, das im Jahresabschluss unter dem Eigenkapital ausgewiesen wird.