Die Aufwendungen für die Erneuerung des Fußbodens stellen in aller Regel Erhaltungsaufwendungen dar. Diese werden auf das Konto „Instandhaltung betrieblicher Räume (SKR03: 4260 – SKR04: 6335)“ gebucht.
Die in den Kosten enthaltene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.
Bei Erhaltungsaufwand handelt es sich vornehmlich um laufende Kosten für die Instandhaltung der Wohnung. Erhaltungsaufwand liegt auch vor bei Verlegung eines Teppichbodens auf Parkett.