Hausanschlusskosten, also Anlagen auf dem Grundstück, und sonstige Beiträge, welche im Zusammenhang mit der Gebäudenutzung stehen, werden den Herstellungskosten des Gebäudes zugerechnet. Dies betrifft u.a. Zuleitungsanlagen vom Haus zum öffentlichen Kanal sowie die Kosten des Anschlusses an das Stromversorgungsnetz, das Gasnetz und die Wasser- und Wärmeversorgung. Diese Aufwendungen werden auf die betreffenden Sachkonten, zum Beispiel „Geschäftsbauten (SKR03: 0090 – SKR04: 0240)“, gebucht.
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch rechnen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes.
Werden vorhandene Anschlüsse ersetzt, handelt es sich um sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen.