Ein entgeltlich erworbenes Belieferungsrecht ist als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren. Es wird auf das Konto „Ähnliche Rechte und Werte (SKR03: 0025 – SKR04: 0130)“ gebucht.
Zu den Belieferungsrechten zählen:
- Bierbelieferung von Brauereien an Gaststätten
- Belieferung aus Abonnements
- Belieferung von Lesezirkeln durch Verlage
- Belieferung von Lese- und Schallplattenringen
Eine Aktivierung als immaterielles Wirtschaftsgut kommt nur bei festen Abnahmeverträgen oder bei faktischem Abnahmezwang in Betracht. Bei Rahmen- oder Konditionenverträgen, die keine feste Abnahmepflichten vorsehen, liegt dagegen kein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut vor. Ein solcher Rahmen- oder Konditionenvertrag gehört zum Geschäfts- oder Firmenwert.
Ein entgeltlicher Erwerb liegt nicht vor, wenn lediglich anlässlich des Erwerbs irgendwelche Aufwendungen getätigt wurden, so wenn zum Beispiel Provisionen gezahlt wurden. Diese werden nicht aktiviert, sondern sofort als Betriebsausgaben abgezogen.