Erfolgt die Zahlung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen vom betrieblichen Bankkonto, handelt es sich insoweit um eine Entnahme. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Privatsteuern (SKR03: 1810-1819 – SKR04: 2150-2179)“. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto „Bank (SKR03: 1200 – SKR04: 1800)“.