Die Anschaffungskosteneines Lkw werden aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Laut amtlicher AfA-Tabelle beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Lkw neun Jahre. Der Lkw kann linear gem. § 7 Abs. 1 EStG oder bei Anschaffung bis 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 degressiv gem. § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben werden. Bei Anschaffung im Jahr 2008 und ab 01.01.2011 kann nur die lineare Abschreibung in Anspruch genommen werden.
Im Jahr der Anschaffung hat die Abschreibung monatsgenau zu erfolgen. Für einen Lkw muss in der Regel keine Privatnutzung angesetzt werden.
Die Abschreibungen eines Lkw werden auf das Konto „Abschreibungen auf Kfz (SKR03: 4832 – SKR04: 6222)“ gebucht.