Ist das Hochregallager ausnahmsweise Teil des Gebäudes, gehen die auf das Hochregallager entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes ein. Eine Abschreibung kommt nur zusammen mit dem Gebäude gem. § 7 Abs. 4, 5 EStGin Betracht.
In diesem Fall erfolgt die Buchung der Abschreibungen auf das Konto „Abschreibungen auf Gebäude (SKR03: 4831 – SKR04: 6221)“.