Die Aufwendungen, die für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses anfallen, werden auf das Konto „Abschluss- und Prüfungskosten (SKR03: 4957 – SKR04: 6827)„ gebucht.
Hierzu gehören alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss anfallen. Dies sind
- bei Kapitalgesellschaften
- die eigentlichen Abschlusskosten
- die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses
- die Kosten für die Erstellung des Geschäftsberichts
- die Kosten für die Offenlegung und Veröffentlichung
- die Kosten für die Durchführung der Hauptversammlung (Wahlrecht)
- die Kosten für die Erstellung der Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung
- bei Personengesellschaften
- die eigentlichen Abschlusskosten
- die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses
- die Kosten für die Erstellung der Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)„ gebucht.
Im Jahresabschluss ist eine Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten zu bilden.