Zu den Betriebsausgaben gehören auch die Prämien für Versicherungen, mit denen betriebliche Risiken abgedeckt werden. Sichern Versicherungen gleichzeitig betriebliche und private Risiken ab, müssen die Versicherungsprämien aufgeteilt werden. Nur der betriebliche Anteil wird auf das Konto „Versicherungen (SKR03: 4360 – SKR04: 6400)“ gebucht.
In den Versicherungsprämien ist eine Versicherungssteuer von 19 % enthalten. Es handelt sich hierbei nicht um Umsatzsteuer, auch wenn der Prozentsatz übereinstimmt. Die 19 %ige Versicherungssteuer kann deshalb auch nicht als Vorsteuer abgezogen werden.
Typische Beispiele für betriebliche Versicherungen sind:
- KfZ-Versicherungen für Fahrzeuge im Betriebsvermögen (diese werden auf das Konto „KfZ-Versicherungen (SKR03: 4520 – SKR04: 6520)“ gebucht)
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebliche Rechtsschutzversicherung
- Betriebliche Unfallversicherung
- Betriebliche Glasversicherung