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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Reparatur einer Beleuchtungsanlage als Außenanlage

SKR03: 4290 – SKR04: 6350

Beschreibung

Beleuchtungsanlagen sind in der Regel Außenanlagen. Außenanlagen sind steuerrechtlich selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter. Dabei handelt es sich um bauliche Anlagen oder Einrichtungen auf oder in einem Grundstück.

Werden an der betrieblichen Beleuchtungsanlage Reparaturen durchgeführt, können die betreffenden Aufwendungen sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Aufwendungen werden auf das Konto „Grundstücksaufwendungen betrieblich (SKR03: 4290 – SKR04: 6350)“ bzw. „Reparaturen und Instandhaltung von Bauten (SKR03: 4801 – SKR04 6450)“ gebucht.

Die in der Rechnung enthaltene abziehbare Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Grundstücksaufwendungen, betrieblich 4290 6350
Konten

Buchungsbeispiel

Die neue Beleuchtungsanlage ist im November defekt. Für die Instandsetzung stellt die Elektroinstallationsfirma eine Rechnung.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4290 Grundstücksaufwendungen, betrieblich an 70000-99999 Kreditoren
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
6350 Grundstücksaufwendungen, betrieblich an 70000-99999 Kreditoren
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.