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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Gewerbesteuerrückstellungen

SKR03: 0956 – SKR04: 3035

Beschreibung

Nach § 4 Abs. 5b EStG stellt die Gewerbesteuer steuerrechtlich keine Betriebsausgabe dar. Gewerbesteuerzahlungen werden gewinnmindernd auf das Konto „Gewerbesteuer (SKR03: 4320 – SKR04: 7610)“ gebucht und sind außerbilanziell dem Gewinn wieder hinzuzurechnen.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Gewerbesteuer 4320 7610
Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG 0956 3035
Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG 2281 7641
Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen 1540 1435
Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG 2283 7643
Konten

Buchungsbeispiel

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Vorjahr wird für die Muster GmbH eine Gewerbesteuerrückstellung ermittelt. Laut Gewerbesteuerbescheid ergibt sich eine Nachzahlung Vorjahr.

Kontierungsvorschlag

Altes Buchungsjahr (Bildung der Rückstellung)

Soll   Haben
4320 Gewerbesteuer an 0956 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG


Neues Buchungsjahr (Auflösung der Rückstellung)

Soll   Haben
0956 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG an 1200 Bank
0956 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG an 2283 Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG

Altes Buchungsjahr (Bildung der Rückstellung)

Soll   Haben
7610 Gewerbesteuer an 3035 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG


Neues Buchungsjahr (Auflösung der Rückstellung)

Soll   Haben
3035 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG an 1800 Bank
3035 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG an 7643 Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG
Buchungsbeispiel & Kontierung

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